Ihre Fragen:
- Wie erreiche ich eine
Sperrfristverkürzung? - Welche Zweifel hat die Behörde an meiner Fahreignung?
- Was muß ich für einen neuen Führerschein nachweisen?
- Was kann ich vor Ablauf meiner Sperrfrist tun?
- Wie bereite ich mich auf meine medizinisch-psychologische Untersuchung vor?
- Ein negatives Gutachten: Wie kann ich bestehende Mängel korrigieren?
- Was erwartet der Gutachter von mir?
- Was bedeutet selbstkritische Auseinandersetzung mit der eigenen Person?
- Wie erhalte ich therapeutische Unterstützung?
- Wie stehen meine Chancen? Wie geht es weiter?
- Verkehrspsychologische Beratung nach § 71 FeV
Wir beraten Sie!
- Sie vereinbaren telefonisch einen Beratungstermin mit uns. Wir klären gemeinsam, welche Unterlagen Sie zum Beratungsgespräch mitbringen sollten.
- Das Beratungsgespräch dauert ca. eine Stunde und ist absolut vertraulich. Informationen werden nur auf Ihren Wunsch und mit Ihrem Einverständnis weitergegeben.
- Wir suchen mit Ihnen gemeinsam den optimalen Weg, Ihren Führerschein zu behalten oder wiederzuerlangen.
- Sie erhalten eine Bescheinigung mit den Gesprächsergebnissen und Empfehlungen.
- Kosten der Erstberatung 40,- €
Rufen Sie einfach an!
Telefon 0451 69332938